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Zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung vom 23.05.2008 Stellung genommen. Das geplante Gesetz sieht vor, mehr erwerbstätigen Eltern mit geringem Einkommen einen Kinderzuschlag auf ihr Einkommen zu gewähren. Dazu werden die Mindesteinkommensgrenzen auf einheitliche Beträge festgesetzt und erheblich abgesenkt: Künftig sollen Eltern einheitlich ab 600 Euro (Alleinerziehende) und 900 Euro (Paare) eigenem Einkommen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. |
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