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Strukturreform des Versorgungsausgleichs PDF Drucken Email

Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass in Folge einer Scheidung die in der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche hälftig zwischen den Eheleuten geteilt werden. Neue Entwicklungen im Bereich der Alterssicherung machen es notwendig, dass der Versorgungsausgleich in seiner Struktur reformiert und neu ausgerichtet wird.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzte hierzu eine Kommission zur „Strukturreform des Versorgungsausgleichs" ein.

 

 

Die Kommission hatte den Auftrag, das gesamte Recht des Versorgungsausgleichs auf den Prüfstand zu stellen sowie Empfehlungen für seine Verbesserung und Effektivierung zu geben. Binnen Jahresfrist legte sie Vorschläge für eine Strukturreform vor.

Im Sommer 2007 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz einen Diskussionsentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs, der die Ergebnisse der Kommission aufgreift und das Reformkonzept weiterentwickelt. Jede auszugleichende Versorgung soll künftig intern geteilt werden, also im gleichen Versorgungssystem. Eine externe Teilung (Ausgleich über ein anderes Versorgungssystem) ist nur in bestimmten Fällen zulässig. Damit werden gerechtere Teilungsergebnisse gewährleistet. Außerdem wird das Recht vereinfacht und damit anwenderfreundlich.

Am 21. Mai 2008 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Hier können Sie den Regierungsentwurf herunterladen.

 

Quelle: Bundesministerium für Justiz:  http://www.bmj.bund.de/enid/fe8983b74455d20fb14bd123d1015894,0/Familienrecht/Versorgungsausgleich_pp.html

 
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