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Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes, die der Bundestag am 23.04.2009 beschlossen hat, wird erstmalig ein so genanntes Pfändungsschutzkonto («P-Konto») eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Derzeit sind dies 985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen. Dabei komme es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt, schreibt das Bundesjustizministerium. So genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr entsprechendes Kontoguthaben. |
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